Stand: Mai 2026
WHOBERT Concept Gastronomie GmbH & Co. KG | Rolandsmauer 23 | 49074 Osnabrück
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen der WHOBERT Concept Gastronomie GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die verbindliche Reservierung des Veranstaltungstermins erfolgt erst mit Eingang der Anzahlung gemäß Ziffer 5. Bis zu diesem Zeitpunkt steht der Termin weiterhin anderen Interessenten zur Verfügung. Eine Reservierung ohne Anzahlung ist nicht möglich.
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Lieferengpässen, saisonalen Abweichungen oder vergleichbaren, nicht vorhersehbaren Umständen einzelne Leistungen oder Menübestandteile durch qualitativ, quantitativ und preislich gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung gewahrt bleibt.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Treten nach Vertragsschluss nicht vom Auftragnehmer zu vertretende erhebliche Kostensteigerungen (insbesondere bei Waren-, Energie-, Personal- oder Transportkosten) ein, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
30 % der vereinbarten Auftragssumme sind als Anzahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig. Mit Eingang der Anzahlung gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert. Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Leistungserbringung ohne Abzug zu zahlen.
Geht die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, den reservierten Termin anderweitig zu vergeben, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine pauschale Mahngebühr von 2,50 Euro je Mahnung zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Die im Angebot zugrunde gelegte Gästezahl stellt die Grundlage der Preis- und Leistungskalkulation dar.
Eine Reduzierung der Gästezahl ist bis spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Sie führt zu einer Anpassung der Kalkulation, jedoch niemals unter den im Angebot ausgewiesenen Mindestumsatz.
Der Mindestumsatz beträgt 80 % der kalkulierten Auftragssumme bei bestätigter Gästezahl und ist verbindlich. Er kann durch keine Reduzierung der Gästezahl unterschritten werden und gilt unabhängig davon, wie viele Gäste tatsächlich erscheinen. Nicht erschienene Gäste („No-Shows") begründen keinen Anspruch auf Reduzierung der vereinbarten Vergütung.
Erfolgt eine Mitteilung über die Reduzierung der Gästezahl nach Ablauf der 14-Tage-Frist, gilt die zuletzt bestätigte Gästezahl als verbindliche Abrechnungsgrundlage. Zusätzliche Gäste werden, soweit organisatorisch möglich, zum vereinbarten Preis pro Person nachberechnet.
Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Textform. Die Stornoklausel räumt dem Auftraggeber die Möglichkeit ein, den Vertrag gegen Zahlung einer Stornopauschale aufzulösen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Stornokosten, bezogen auf die vereinbarte Auftragssumme, berechnet:
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim Auftragnehmer.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (gemäß § 309 Nr. 5b BGB). Der Auftragnehmer behält sich vor, anstelle der Stornopauschale den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, sofern dieser die Pauschale übersteigt.
Bereits an Dritte weitergegebene Kosten (Subunternehmer, Lieferanten, Dienstleister) sind unabhängig von der Stornopauschale vollständig zu erstatten, sofern diese nicht mehr storniert werden können.
Im Falle höherer Gewalt gelten die Regelungen gemäß Ziffer 12.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist einmalig und nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich, sofern der neue Termin zum Zeitpunkt des Umbuchungswunsches noch verfügbar ist. Umbuchungen müssen spätestens 6 Wochen vor dem ursprünglichen Veranstaltungstermin beantragt werden. Erfolgt die Anfrage später, gilt die Stornoregelung gemäß Ziffer 7. Eine Umbuchungsgebühr von 75,00 Euro wird berechnet.
Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Witterungsbedingte Einschränkungen, Änderungen oder Verzögerungen begründen keine Minderungs- oder Rücktrittsansprüche, sofern die vereinbarten Leistungen grundsätzlich erbracht werden können.
Kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsablaufs oder der vereinbarten Leistungen können nur berücksichtigt werden, soweit diese organisatorisch möglich und für den Auftragnehmer zumutbar sind. Ein Anspruch auf kostenfreie oder kurzfristige Änderungen besteht nicht.
Wird die Veranstaltung aus Gründen abgebrochen oder eingeschränkt, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. behördliche Auflagen, Lärmschutzbestimmungen, Verhalten von Gästen, Maßnahmen der Location), bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen), berechtigen beide Vertragsparteien, die betroffenen Verpflichtungen für die Dauer der Störung auszusetzen. Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.
Bereits entstandene Aufwendungen des Auftragnehmers, insbesondere bereits beauftragte und nicht mehr stornierbare Drittleistungen, sind vom Auftraggeber anteilig zu erstatten. Beide Parteien sind gehalten, einen Ausweichtermin zu vereinbaren. Besteht keine Einigung innerhalb von 4 Wochen nach Wegfall des Hindernisses, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten, ohne dass weitere Kosten entstehen, mit Ausnahme bereits erbrachter und nicht mehr stornierbarer Drittleistungen.
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen, Genehmigungen, Zugänge und Rahmenbedingungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Mehrkosten oder Verzögerungen, die aus verspäteter oder unzureichender Mitwirkung resultieren, gehen zulasten des Auftraggebers.
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten ergänzend folgende Regelungen:
Eine Preisanpassung gemäß Ziffer 4 ist nur zulässig, sofern sie 10 % der vereinbarten Auftragssumme nicht übersteigt. Übersteigt die Preisanpassung diesen Betrag, steht dem Auftraggeber ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu.
Im Falle einer Stornierung gemäß Ziffer 7 bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Preisanpassung gemäß Ziffer 4 ist gegenüber Verbrauchern erst zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als vier Monate liegen. Die Klausel gilt gleichermaßen für Preissenkungen, sofern die internen Gesamtkosten des Auftragnehmers sinken.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Osnabrück.
Neue Karte, Special Events und was es sonst noch so zu erfahren gibt. Regelmäßig unregelmäßig ;-)
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